Schweizerische Kriminalprävention - Prévention Suisse de la Criminalité


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Kinderpornographie

Kinderpornos sind keine Geschmackssache!

Kinderpornografie dokumentiert die sexuelle Ausbeutung von Kindern - Jungen und Mädchen. Als Kind gilt eine Person bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Um solche Bilder herzustellen, werden die Kinder erniedrigt, mit physischer oder psychischer Gewalt bedroht und zu reinen Sexualobjekten degradiert.

Kinderpornos sind Bilder von unterschiedlichen sexuellen Handlungen mit Kindern:
  • Erwachsene oder ein anderes Kind beuten das Opfer aus.
  • Das Kind nimmt solche Handlungen an sich selbst vor.
  • Das Kind nimmt sexuelle Handlungen an einem Erwachsenen vor.
Normale Bilder von nackten Kindern sind keine Kinderpornografie. Als solche gelten sie erst, wenn das Kind Posen einnimmt, die seine Geschlechtlichkeit betonen oder es aufreizend darstellen. Wer solches Material konsumiert, hat ein Problem.

Einmal ins Internet gestellt verschwindet kinderpornografisches Material nicht mehr. Es wird immer wieder kopiert und neu zusammen geschnitten. Viele Opfer tragen ihr Leben lang schwer an einem solchen Erlebnis.

Es ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu schützen. Deshalb gibt es im Gesetz das Schutzalter. Die Polizei setzt sich auch im Internet aktiv für die Prävention von sexuellen Verbrechen an Kindern ein.
Ein Verbrechen ohne Opfer? »»
Mehr als sexuelle Ausbeutung… »»
Warum braucht es das Schutzalter? »»

 

Ein Verbrechen ohne Opfer?

Man hört immer wieder die Ausrede, beim Anschauen von Kinderpornobildern gäbe es keine Opfer. Das ist nicht nur falsch, sondern auch dumm. Bei der Darstellung auf dem Kinderporno handelt es sich um ein Geschehen, das tatsächlich stattgefunden hat. Auf den Kinderpornos sind die Opfer sichtbar, oft sogar ihre Schreie hörbar. Auch bei einem wirklichkeitsnahen, mit Computeranimation konstruierten Bild dienen in der Regel echte Bilder als Vorlage.
 

Mehr als sexuelle Ausbeutung…

Die Tatsache, dass die Bilder des sexuellen Übergriffs im Internet verbreitet werden, verdoppelt das Leiden für die Opfer. Es bedeutet für sie die Gefahr, immer wieder - auch als Erwachsene - mit der Tat konfrontiert werden zu können. Das nimmt ihnen die Möglichkeit, die für Opfer von sexueller Ausbeutung zentral ist: Das schreckliche Erlebnis zu verarbeiten, es als Vergangenheit weg zu legen und in der Gegenwart eine neues Leben zu beginnen.
 
 

Warum braucht es das Schutzalter?

Kinder haben noch zu wenig Möglichkeiten, sich selber wirksam gegen sexuelle Ausbeutung und Gewaltanwendung durch Erwachsene zu wehren. Die Verantwortung dafür, dass es zu keinen sexuellen Handlungen kommt, überträgt das Gesetz darum voll dem Erwachsenen. Bis zum Ablauf des Schutzalters von 16 Jahren tragen Kinder und Jugendliche keine Mitverantwortung, wenn es zu sexuellen Handlungen kommt - sogar wenn sie dazu Ja sagen.
News

Interaktive Flashpräsentation online ansehen:
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Artikel

Erstellt am:
28.07.2005

Geändert am:
06.02.2009

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Downloads

Broschüre "Die Polizei ist auch im Internet präsent", 8 Seiten PDF (231 KB) »»

Broschüre "Cybertipp", 16 Seiten PDF (631 KB) »»

Sprichwort

Jede Rohheit hat ihren Ursprung in einer Schwäche. Seneca

Betroffene

Ein grosser Teil der Selbstmorde von Opfern von Kindesmissbrauch finden an Weihnachten oder an Geburtstagen statt, weil wir dann am stärksten spüren, dass die Pädophilen nicht nur uns, sondern unsere ganze Familie zerstören. Kristian Ditlev Jensen

Fakten

Aus der Beratungspraxis ist bekannt, dass ein Kind bis zu 7 Personen ansprechen muss, bevor ihm geholfen wird.