Schweizerische Kriminalprävention - Prévention Suisse de la Criminalité


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Illegaler Markt im Internet

Beim Surfen bleiben Sie nicht anonym!

Illegaler Markt im Internet
Das Internet ist grenzenlos und scheinbar undurchschaubar komplex. Deshalb meinen Menschen, im Netz könne man das Gesetz nicht durchsetzen.

Hier sei ja auch keine Polizeiautorität richtig zuständig. Viele Menschen glauben zudem irrtümlicherweise, sie seien im Netz anonym, bis sie ihren Namen oder andere persönliche Daten bekannt geben. Aufgrund dieser Umstände sind gewisse Personen  rascher bereit, im Internet ein Delikt zu begehen. Aber für die Polizei ist klar: Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Das Web ist heute ein wichtiges Kommunikationsmittel für alle – wie eine Strasse. Menschen, die sich auf dieser Datenautobahn aufhalten, sollen ebenso geschützt sein wie in der realen Welt. Deshalb bekämpft die Polizei Verbrechen im Internet genauso entschieden wie vor Ort.

Im Internet und über neue Kommunikationsmittel kommt es vermehrt zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche. Es ist wichtig, dass diese, aber auch die Erziehungsberechtigten, die Gefahren kennen. Dabei geht es um folgende Arten von Delikten:
  • Kinderpornografie im Internet: Im Netz tauschen Personen Kinderpornos. »»
  • Kindern und Jugendlichen im Internet Pornografie zugänglich machen: Überall im Internet wird man mit dem Angebot von Pornografie konfrontiert. Das Gesetz stellt es aber unter Strafe, Kindern und Jugendlichen im Schutzalter jede Art von Pornografie zugänglich zu machen. »»
  • Internet als Tatort oder Vorbereitungsinstrument für Sexualverbrechen an Kindern: In Chats, Blogs und anderen Internet -Communities können potentielle Täter heute unerkannt Kontakte zu Opfern zu knüpfen. Dank der Vernetzung mit Handy, Webcam oder Digitalkamera sind die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes schnell übertreten. »» 

Internet kein rechtsfreier Raum

Immer deutlicher wird sichtbar: Auch die Polizei ist gewappnet. Sie arbeitet heute international vernetzt. Ihre Spezialdienste kennen die Computerwelt. Sie haben unterdessen grosse Erfahrung im Aufspüren von Kinderpornografie. Gezielt überwachen sie das Internet und fahnden nach Tätern, die ein Sexualdelikt an Kindern begehen oder im Internet vorbereiten. Von Jahr zu Jahr wird der Erfolg der Polizei grösser. Immer mehr Täter werden gefasst und überführt, um dann die gerechte Strafe zu erhalten.

 

Kinderpornografie im Internet

Die Kinderpornografie hat dank der raschen Verbreitung des Internets in den letzten Jahren enorm zugenommen. Das Sexgeschäft mit den Kindern ist sehr profitabel: Damit wird weltweit ein Umsatz von 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet. Die schrecklichen Machwerke sind umso teurer, je jünger die kindlichen Opfer, je sadistischer die Handlungen an diesen Opfern sind. Die Herstellung von Kinderpornos ist dank technischem Fortschritt einfach geworden. Früher brauchte es teure Filmausrüstungen und Fotolabors. Der Versand war gefährlich, denn er erfolgte per Post und über Zollgrenzen hinweg. Der Tausch erfolgte heimlich - in einschlägig bekannten Szenen. Heute werden Digitalkameras, E-Mails und neue versteckte Speichermöglichkeiten benutzt.

 

Internet als Tatort

In Chatforen kommen Menschen aller Altersgruppen miteinander ins Gespräch. Sie schenken sich rasch ein ungerechtfertigtes Vertrauen. Besonders gefährdet sind Kinder. Es gibt Erwachsene, die Kinder suchen, um mit ihnen einen sexuellen Kontakt aufzubauen. Chat, Telefon, SMS, Webcam und Handycam dienen ihnen als Kanäle für ihre verbrecherische Absicht. Manchmal will sich ein Täter sogar mit einem Kind verabreden. Im Internet kommt es aber noch zu anderen Delikten. Es handelt sich hier meist um Verletzungen der Persönlichkeitssphäre. Auf Websites und in Blogs veröffentlichen Jugendliche persönliche Daten und Bilder, auch solche von anderen Personen. Da diese nicht um Erlaubnis gefragt wurden, ist schon das Veröffentlichen solcher Daten verboten.

 

Kindern und Jugendlichen im Internet Pornografie zugänglich machen?

Gemäss unseren Gesetzen dürfen sich Erwachsene Pornos ansehen und sie auch per Internet beziehen. Doch gewisse Formen der Pornografie sind auch für Erwachsene verboten. Es sind dies Pornobilder mit Tieren, mit Ausscheidungen, mit Gewaltszenen und Pornografie mit Kindern.

 
News

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Artikel

Erstellt am:
29.07.2005

Geändert am:
06.02.2009

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Fakten

Wussten Sie, dass sich die nationale polizeiliche Koor- dinationsstelle für Internetkriminalität leider mehrheitlich mit Kinderporno- grafie befassen muss?

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Betroffene

Irgendwie fühle ich mich auch schuldig, dass es passiert ist... Anton K.

Gesetz

Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Sprichwort

Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, warum die meisten Menschen sich vor ihr fürchten. George Bernard Shaw

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