Cybertipp
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Die 16seitige Broschüre vermittelt weiterführende Informationen:
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ZielgruppeAllgemeinbevölkerung, Personen mit einem spezifischen Interesse an der Thematik |
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News
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Artikel
Erstellt am:
04.08.2005Geändert am:
14.01.2010
Flashpräsen- tationen
10. März 2008
- "Cybertipp" 16 Seiten »»
- "Die Polizei ist auch im Internet präsent" 8 Seiten »»
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Broschüre «Cybertipp»
16 Seiten
PDF (631 KB) »»
Rechte
Kinderrechte Artikel 19 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmass- nahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung, einschliesslich des sexuellen. Missbrauchs, zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder eines anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person, die das Kind betreut, befindet.