Schweizerische Kriminalprävention - Prévention Suisse de la Criminalité


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Schweizerische Kriminalprävention, Neuchâtel

Verantwortlich
Martin Boess

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Evolutionet GmbH, Kehrsatz
www.evolutionet.ch

Texte
Martin Boess
safersurfing.ch & den-trick-kenne-ich.ch: EvolutioNET GmbH



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Erstellt am:
03.08.2005

Geändert am:
06.02.2009

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Kinderrechte Artikel 19 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmass- nahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung, einschliesslich des sexuellen. Missbrauchs, zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder eines anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person, die das Kind betreut, befindet.

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